Willkommen
zur Gemeinschaftspraxisseite
Philipp Schoof &
Dr. med. Arnd Müller
mit KollegInnen
Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
LeistungsspektrumOffene Akutsprechstunde ab 01.06.22
NEU ab sofort finden Sie uns in der Cosimastraße 106
Impfungen gegen COVID-19
Liebe Patienten, liebe Patienteneltern,
ab sofort können Sie für Ihre Kinder und Jugendlichen ab einem Alter von 5 Jahren
und für sich selbst über unseren
Online-Terminkalender Doctolib einen Termin zur Impfung gegen Covid-19 (Impfstoff Comirnaty, BionTech/Pfizer) vereinbaren.
Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund unterschiedlicher Impfstoffe unterschiedliche Impfblöcke für Kinder von 5-11 Jahren und für Kinder / Jugendliche / Erwachsene > 12 Jahren eingerichtet haben.
Aktuelle Situation während der COVID 19-Pandemie
Alle vereinbarten Termine (z.B. für Vorsorgeuntersuchungen und
Impfungen) finden statt. Sollten Sie einen geplanten Termin
nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte mindestens 24
Stunden vorher ab.
Allerdings können wir derzeit keine offene Sprechstunde für
akut erkrankte Kinder anbieten.
Akut erkrankte Kinder können in der Cosimastraße bis auf
Weiteres nur nach Terminvereinbarung behandelt werden. Unsere
Räumlichkeiten erlauben eine strikte Trennung von Patienten
mit Infektionskrankheiten und gesunden Patienten, die zu
geplanten Terminen (Vorsorgen, Impfungen usw.) kommen.
Wenn möglich bieten wir über unsere Praxisapp "Mein Kinder-
und Jugendarzt" auch Videosprechstunden von Montag bis Freitag 10:00 - 12:00 Uhr an. Sie
benötigen hierfür ein Mobiltelefon mit stabilem WLAN.
Sie können sich die PraxisApp kostenlos bei Google Play oder im App Store herunterladen und Ihr Kind/Ihre Kinder anmelden.
Wir bitten Sie Termine möglichst online über unseren
Online-Terminkalender Doctolib
zu vereinbaren. Für die Anmeldung zu unseren
Spezialsprechstunden (Kinderrheumatologie und
Kinderneurologie) können Sie auch weiterhin Ihre Terminanfrage
telefonisch oder per Email stellen, wenn es online nicht
möglich ist. Wir bitten Sie, dass Ihr Kind
jeweils nur von 1 Elternteil und möglichst nicht von
Geschwisterkindern begleitet wird.
Bitte kommen Sie
nicht unangemeldet, wenn Ihr Kind oder Sie Symptome einer
Infektion haben.
Eltern und Jugendliche (ab 15 Jahren) müssen seit dem 18.01.2021 während
des Besuchs in unserer Praxis eine
FFP2 Maske tragen. Für Kinder unter 15 Jahren gilt weiterhin die normale Maskenpflicht mit handelsüblichen Einweg- oder Stoffmasken.
Zusätzliche Informationen für Eltern und Tipps für Kids in
Corona-Zeiten finden Sie unter:
https://www.bvkj.de/eltern/
Wir hoffen, diese Informationen helfen Ihnen weiter.
Herzliche Grüße
Ihre Praxis Ph. Schoof und Dr. Müller
Bei einem Verdacht auf eine Infektion durch das Coronavirus SARS-CoV-2 oder Kontakt zu einem positiv getesteten Patienten gilt folgendes:
- Kommen Sie bitte nicht unangemeldet in die Praxis!
-
Versuchen Sie uns telefonisch oder per Email zu
kontaktieren, damit wir das weitere Vorgehen besprechen
können.
Alternativ können Sie auch den Ärztlichen Bereitschaftsdienst der KV Bayern unter 116117 kontaktieren.
Weitere aktuelle Informationen
Informationen zum Masernschutzgesetz 2020
Masernschutzgesetz Zusammenfassung Pdf
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt:
Medizinische/n Fachangestellte/n (m/w/d)
Kinderkrankenschwester / Gesundheits- und Krankenpfleger
(m/w/d)
in Voll- / Teilzeit *
Es erwarten Sie abwechslungsreiche Tätigkeiten in der
Akutmedizin, Prävention
sowie Kinderrheumatologie/-neurologie und ein herzliches,
liebes und harmonisches
Team!
Wenn Sie Spaß am Umgang mit Kindern, Jugendlichen und ihren
Eltern haben,
belastbar sind und mit Engagement und Freude in unserem Team
mitarbeiten
möchten, sind Sie bei uns richtig!
Liebe Eltern,
seit dem Winter 2020/2021 führen wir in unserer Praxis Corona-Schnelltest durch, die innerhalb von ca. 20 Minuten das Ergebnis anzeigen.
Diesen Schnelltest können wir für Ihre Kinder anbieten. Im Falle eines negativen Ergebnisses könnte solch ein Schnelltest
eine zusätzliche Gewissheit geben, auch wenn ein negativer Schnelltest NICHT von den erforderlichen Schutzmaßnahmen (AHA+L+A-Formel,s. auch: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/alltag-in-zeiten-von-corona.html)
und den behördlichen Auflagen befreit.
Bitte beachten Sie allerdings, dass im Falle eines positiven Schnelltests ein PCR-Labor-Test zusätzlich durchgeführt werden muss und Sie sich bis zum Erhalt
des Ergebnisses des PCR-Tests in häusliche Isolation begeben müssen.
Der COVID-19-Schnelltest wird derzeit bei Kindern mit Infektzeichen nicht von gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Die Kosten pro Schnelltest liegen aktuell bei ca. 40€.